Richtlinien zur Förderung Klinischer Studien
Auszug aus der Bekanntmachung des BMBF vom 11.11.2003
Abgabetermin: 28.10.2010, zuvor 29.02.2004, 22.09.2005, 07.11.2006, 07.11.2007, 30.10.2008, 29.10.2009
Die systematische Beobachtung definierter Patienten- und Probandenpopulationen mittels klinischer Studien ist ein zentrales Instrument der klinischen Forschung. Klinische Studien sind ein unverzichtbares Instrument für den Transfer von Forschungserkenntnissen in die Gesundheitsversorgung und ein Motor für Innovation in der Gesundheitsforschung und im Gesundheitswesen. Sie bilden die Grundlage für Evidenz und Qualität in der medizinischen Versorgung.
Klinische Studien, insbesondere konfirmatorische, multizentrische Studien, sind mit einem hohen wissenschaftlichen, zeitlichen, logistischen und materiellen Aufwand verbunden. Vielfach ist es bisher nicht gelungen, die zur Erfüllung der Anforderungen notwendige Professionalität in der Studienplanung und -durchführung an den deutschen Universitätskliniken in breitem Rahmen zu etablieren. Die Qualität der Studien entspricht häufig nicht dem internationalen Standard.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt daher, im Rahmen des Programms der Bundesregierung "Gesundheitsforschung: Forschung für den Menschen", konfirmatorische klinische Studien zu pharmakologischen Therapieverfahren sowie systematische Reviews von klinischen Studien nach internationalen Standards zu fördern. Die Förderung erfolgt in enger Abstimmung mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), bei der Förderanträge für konfirmatorische klinische Studien zur nicht-pharmakologischen Therapie sowie Diagnosestudien, Prognose-Studien und kontrollierte Studien zur Sekundärprävention eingereicht werden können. Antragstellung, fachliche Prüfung und Audit werden für beide Maßnahmen einheitlich erfolgen. Insbesondere werden beide Förderer einen gemeinsamen Gutachterkreis einberufen. Für die Förderung gelten die gleichen qualitativen Maßstäbe.
Gefördert werden sollen
- Wissenschaftsinitiierte multizentrische prospektive, kontrollierte klinische Studien an Patienten zu pharmakologischen Therapieverfahren mit konfirmatorischer Zielsetzung. Monozentrische aufgebaute konfirmatorische Studien können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden.
- Systematische Reviews von klinischen Studien nach internationalen Standards. Geschlechts- und altersgruppenspezifische Aspekte sollen bei den Studien in angemessener Weise berücksichtigt werden.
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser.
Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, für Helmholtz-Zentren und die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbedingten Kosten, die bis maximal 100 % gefördert werden.
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger im DLR für das BMBF - Gesundheitsforschung beauftragt.
Die Antragsskizzen können ab sofort bis zum 28.10.2010 beim Projektträger eingereicht werden.
Quelle: BMBF
Die vollständige Bekanntmachung mit weiteren Zuwendungsvoraussetzungen Können Sie hier abrufen.

