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HILFREICHES.
Finanzielle Hilfe, Fördermittel

 

Richtlinien zur Förderung von Systembiologie in der Krebsforschung

Auszug aus der Bekanntmachung des BMBF
21.07.2010 - 01.10.2010

Richtlinien zur Förderung von Systembiologie in der Krebsforschung

Die Fördermaßnahme zielt im Sinne eines Paradigmenwandels von einer allgemeinen Standardtherapie hin zur individualisierten Therapie darauf ab, das Potenzial der Systembiologie für die Krebsforschung zu nutzen und mit Hilfe prädiktiver Modelle die Entwicklung neuer Medikamente zu unterstützen sowie durch die Entdeckung neuer Aktivierungsprofile (Transkriptom, Proteom) und Biomarker für die Bereiche Früherkennungsmethoden, Labor- und pharmakogenetischer Diagnostik zu nutzen. Um die Effekte komplexer Regulations-, Netzwerks-, Interaktions-, Proteoms und Genmuster zu analysieren, müssen Algorithmen, Modelle und Softwareprogramme entwickelt bzw. optimiert werden.

Zum Aufbau einer effektiven Synergie zwischen Systembiologie und Krebsforschung sollen interdisziplinäre Forschungsverbünde (Ingenieurwissenschaften, Informatik, Mathematik, Chemie, Biologie und Medizin) gefördert werden. In modellgetriebenen Ansätzen sollen innovative systembiologische Fragestellungen in der Krebsforschung bearbeitet werden. Die Verbünde sollen thematisch fokussiert sein, der Erkenntnisgewinn kann sowohl auf dem Gebiet der Diagnostik, als auch der Tumorentstehung oder z. B der Metastasierung liegen.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, darunter insbesondere auch KMU.

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Projektlaufzeiten sollen auf drei Jahre ausgelegt sein.

Zuwendungsfähig für Antragsteller ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger Jülich (PtJ-BIO), Geschäftsbereich Biologie beauftragt.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich bis spätestens 01.10 2010 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.

Quelle: BMBF

Die vollständige Bekanntmachung mit weiteren Zuwendungsvoraussetzungen können Sie hie abrufen.

 

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