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HILFREICHES.
Finanzielle Hilfe, Fördermittel

 

Richtlinien zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet "Mobile Diagnostiksysteme"

Auszug aus der Bekanntmachung des BMBF
14.01.2010 - 31.03.2010

Richtlinien zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet "Mobile Diagnostiksysteme"

Die Bekanntmachung erfolgt in Umsetzung der Hightech-Strategie der Bundesregierung, deren Ziel ist, Deutschlands Innovationskraft zu stärken, um nachhaltig Arbeitsplätze in wichtigen Branchen zu sichern und Zukunftsmärkte auszubauen. Beabsichtigt ist es, die geschaffenen Grundlagen und Einzeltechnologien im Themenfeld biomedizinbasierte Mikrosystemtechnik (BioMST) optimal miteinander zu tragfähigen Systemlösungen zu verknüpfen, um sie in innovative und marktfähige Produkte für die Bioanalytik und die Medikamentenentwicklung bzw. Wirkstoffforschung münden zu lassen. Die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft soll dabei zielorientiert und anwendungsbezogen auf wichtigen Innovationsfeldern intensiviert werden.

Der Fokus der Förderung liegt auf den derzeit erkennbaren und mittelfristig lösbaren technologischen Herausforderungen innovativer, bioanalytischer Systeme für die medizinische Diagnostik. Dabei ist die Festlegung auf konkrete Anwendungen oder Anwendungsfelder erwünscht. Eine Eingrenzung auf bestimmte Krankheitsbilder erfolgt nicht explizit, allerdings sollten die Anwendungen Problematiken einer alternden Bevölkerung adressieren. Dabei können sowohl Lösungen zum Nachweis und zum Monitoring von Volkskrankheiten oder Infektionserkrankungen als auch sinnvolle Ansätze Therapie begleitender Diagnostikmaßnahmen entwickelt werden.

Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger, die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH - Projektträger Mikrosystemtechnik – beauftragt. 

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe sind zunächst beim Projektträger bis spätestens zum 31. März 2010 Projektskizzen möglichst in elektronischer Form unter www.mstonline.de/foerderung/skizzen/aktuell in deutscher Sprache vorzulegen. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Quelle: http://www.bmbf.de/foerderungen/14155.php

Weitere Informationen zu den Zuwendungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung des BMBF.


 

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