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HILFREICHES.
Finanzielle Hilfe, Fördermittel

 

Richtlinien zur Förderung "Medizinische Infektionsgenomik - Genomforschung an pathogenen Mikroorganismen" im Programm "Biotechnologie - Chancen nutzen und gestalten"

Auszug aus der Bekanntmachung des BMBF vom 12.01.2010
29.01.2010 - 15.04.2010

Richtlinien zur Förderung "Medizinische Infektionsgenomik - Genomforschung an pathogenen Mikroorganismen" im Programm "Biotechnologie - Chancen nutzen und gestalten"

Gefördert werden Forschungsarbeiten der anwendungsorientierten Grundlagenforschung zur Analyse von pathogenen Mikroorganismen, ihren Mechanismen und ihren Wechselwirkungen mit dem Wirtsorganismus sowie ihrer Begleitflora. Dabei sind Wechselwirkungen des Pathogens mit dem Wirtsorganismus von Relevanz, die für den Infektionsprozess von Bedeutung sind, einschließlich der Reaktion des Wirts auf das Pathogen. Die Forschungsarbeiten sollen einen hohen Innovationsgrad aufweisen und von besonderer Bedeutung sein für die Entwicklung von Diagnostika, Vakzinen und Therapeutika. Mit dem Ziel, die Überleitung von in vitro-Ansätzen zu in vivo-Modellen zu befördern, soll die Entwicklung geeigneter Zell-, Gewebe- und Tiermodellen in die Forschungsarbeiten einbezogen werden.

Prioritär unterstützt werden Verbundprojekte, die einen hohen Innovationsgrad aufweisen und die Partner aus Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen einbinden. Innerhalb ausgewählter Themenschwerpunkte soll eine Bearbeitung in offener Projektstruktur erfolgen.

Themenschwerpunkte:

  • Genomvariabilität
  • Metagenomik
  • quantitative funktionelle Genomik
  • Protein Profiling

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, darunter insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger Jülich (PtJ-BIO), Geschäftsbereich Biologie beauftragt.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich bis spätestens 15. April 2010 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form (in englischer Sprache empfohlen) auf dem Postweg vorzulegen.

Quelle: http://www.bmbf.de/foerderungen/14186.php

Die vollständige Bekanntmachung mit weiteren Informationen und Zuwendungsvoraussetzungen können Sie hier abrufen.

 

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