Richtlinien zur Förderung eines Begleitforschungsvorhabens zum BMBF-Wettbewerb "Gesundheitsregionen der Zukunft"
Auszug aus der Bekanntmachung des BMBF vom 29. April 2010
05.05.2010 - 30.09.2010
Der Wettbewerb "Gesundheitsregionen der Zukunft Fortschritt durch Forschung und Innovation" (mit den Förderrichtlinien vom 9. Januar 2008, BAnz. S. 182, unter http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/1845.php) stieß auf große Resonanz und zeigte sowohl das hohe Entwicklungspotential deutscher Gesundheitsregionen als auch das außerordentliche Interesse, Innovationen für die gesundheitliche Versorgung zu entwickeln. Im Wettbewerb wurde ersichtlich, dass es keine "Standard-Gesundheitsregion" gibt, sondern vielmehr ein breitgefächertes Spektrum an unterschiedlichen thematischen und strukturellen Konzepten.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt daher, im Rahmen des Programms der Bundesregierung "Gesundheitsforschung: Forschung für den Menschen", ein Begleitforschungsvorhaben (Metavorhaben) zum BMBF-Wettbewerb "Gesundheitsregionen der Zukunft" zu fördern. Ziel dieses Forschungsvorhabens soll der Erkenntnisgewinn im Hinblick auf eine erfolgreiche Entwicklung von Gesundheitsregionen sein.
Gefördert wird ein Einzelvorhaben oder ein kooperativer Forschungsverbund, der Gesundheitsregionen wissenschaftlich begleitet. Das Forschungsvorhaben soll die unterschiedlichen Entwicklungen von Gesundheitsregionen beschreiben und analysieren und daraus verallgemeinerbare Erkenntnisse und Empfehlungen ableiten.
In dem Forschungsvorhaben sollen die Gesundheitsregionen, die im Rahmen des Wettbewerbs "Gesundheitsregionen der Zukunft" vom BMBF gefördert werden und weitere Regionen, die vom Antragsteller über einen eigens hierfür erstellten Kriterienkatalog ausgewählt werden, über einen Zeitraum von fünf Jahren wissenschaftlich begleitet werden.
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Forschungs- und Entwicklungs (FuE)-Kapazität in Deutschland, wie z. B. kleine und mittlere Unternehmen.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Der Förderzeitraum beträgt fünf Jahre.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger im DLR - Gesundheitsforschung - beauftragt.
Die formlosen Anträge (Vorhabensbeschreibungen) sind bis zum 30. September 2010 beim Projektträger einzureichen.
Quelle: BMBF
Die vollständige Bekanntmachung mit weiteren Zuwendungsvoraussetzungen können Sie hier abrufen.

