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HILFREICHES.
Finanzielle Hilfe, Fördermittel

 

Richtlinien zur Förderung einer Nationalen Biomaterialbanken-Initiative

Auszug aus der Bekanntmachung der BMBF vom 25. Mai 2010
02.06.2010 - 15.09.2010

Richtlinien zur Förderung einer Nationalen Biomaterialbanken-Initiative

Zur Sicherstellung eines hohen Qualitätsniveaus von Biomaterialbanken soll an Standorten mit bereits vorhandenen Biomaterialbanken der Aufbau übergeordneter Strukturen mit zentralisierender Funktion gefördert werden. Die übergeordneten, zentralen Strukturen sind im Sinne einer Dienstleistung für am Standort tätige Forscher und Forschungsverbünde zu verstehen. Sie sollen eine Standardisierung bei der Handhabung der Proben und der Erhebung von Datensätzen gewährleisten, um eine bessere Vergleichbarkeit und breitere, auch internationale wissenschaftliche Nutzung von Biomaterialien zu erreichen. Hierzu sind zur Stärkung der deutschen Biomaterialbank-Infrastruktur standortbezogene Strategiekonzepte für zentrale Biomaterialbankenstrukturen zu entwickeln. Die Konzepte sollen einheitliche Lösungsansätze zur effizienten Nutzung der am Standort vorhandenen Biomaterialbanken für nationale und internationale Kooperationsprojekte beinhalten. Hierbei könnte ggf. auf Biomaterialbanken zurückgegriffen werden, wie sie z. B. im Rahmen der Kompetenznetze in der Medizin und des Nationalen Genomforschungsnetzes aufgebaut wurden.

Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Es muss mindestens eine Biomaterialbank (z. B. Zellen, Gewebe, Blut, DNA, ganze Organe, etc.) am Standort vorhanden sein, die verknüpft ist mit einer zugehörigen epidemiologischen oder Patien-ten/Probanden-Datenbank mit umfassender klinischer Charakterisierung.

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Zuwendungsfähig für Antragsteller ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind. Förderung kann insbesondere beantragt werden für:
 

  • Personal für den Betrieb der Biomaterialbank (Qualitätssicherung, Datenschutz, Probenlagerung, u. ä.),
  • Geräte zur qualitativ exzellenten Probenlagerung und -verwaltung,
  • ggf. Ausgaben für flankierende technologiegestützte Probenverarbeitung.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger im DLR für das BMBF
- Gesundheitsforschung -
beauftragt.

Die Vorhabenbeschreibung kann bis spätestens 15. September 2010 beim Projektträger elektronisch eingereicht werden.

Quelle: BMBF

Die vollständige Bekanntmachung mit weiteren Zuwendungsvoraussetzungen können Sie hier abrufen.
 

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