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HILFREICHES.
Finanzielle Hilfe, Fördermittel

 

Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit der Ukraine

Bekanntmachung des BMBF im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung
05.02.2010 - 31.03.2010

Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit der Ukraine

Ziel ist die Förderung der Zusammenarbeit in Wissenschaft, Technologie und Innovation zwischen deutschen und ukrainischen Forschungseinrichtungen, Hochschulen und innovativen Kleinen und Mittelständischen Unternehmen (KMU). Die unterstützten Projekte sollen vor allem der Anbahnung neuer und der Intensivierung bestehender Kooperationen dienen. Hiermit soll auch eine Grundlage für weiterführende Projektanträge in aktuellen Förderprogrammen des BMBF ebenso wie in den thematischen Prioritäten des 7. Forschungsrahmenprogramms der Europäischen Union sowie in anderen forschungsrelevanten EU-Programmen gelegt werden.

Schwerpunkte der Förderung sind:
 

  • Maßnahmen zur Anbahnung projektbezogener oder institutioneller Kooperationen
  • Maßnahmen zur Konzeption und Planung von Projekten und Kooperationen, deren Förderung unter einem BMBF-Fachprogramm oder einem Programm der EU beantragt werden soll.

Es werden insbesondere Anträge in folgenden thematischen Schwerpunkten berücksichtigt:
 

  • Biotechnologien;
  • Technologien für die effektive Nutzung der Ressourcen und Energien, nachhaltige Umwelttechnologien;
  • Gesundheitsforschung und Medizintechnik;
  • Informations- und Kommunikationstechnologien;
  • Nanotechnologien, neue Materialien und Produktionstechnologien.

Antragsberechtigt im Verbund mit Einrichtungen aus der Ukraine sind deutsche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, forschungsaktive medizinische Kliniken sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland. Anträge mit Beteiligung von Kleinen und Mittleren Unternehmen werden bei gleicher Qualität bevorzugt.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB) im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) beauftragt.

Das Förderverfahren ist einstufig. Anträge sollen bis spätestens 31. März 2010 eingegangen sein.

Quelle: http://www.bmbf.de/foerderungen/14208.php#1

Die vollständige Bekanntmachung mit weiteren Zuwendungsvoraussetzungen können Sie hier abrufen.
 

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