Richtlinien zur Förderung der Pflanzenbiotechnologie der Zukunft innerhalb der Deutschen Agrar-Biotechnologie Initiative "GABI-innovativ" im Rahmenprogramm "Biotechnologie - Chancen nutzen und gestalten"
Auszug aus der Bekanntmachung des BMBF vom 19.04.2010
29.04.2010 - 31.08.2010
Das Ziel des Förderschwerpunktes "GABI-innovativ" ist es, neue und wettbewerbsfähige biotechnologische Verfahren und Produkte voranzubringen, welche
- eine Ertragssteigerung und Ertragsstabilität in Nutzpflanzen ermöglichen, die über den konventionellen Züchtungsfortschritt deutlich hinausgehen,
- zur Erzeugung und Selektion von Qualitätsmerkmalen beitragen, welche die Verwertung von Nutzpflanzen als Nahrungsmittel, bei der Energiegewinnung und bei der Synthese hochwertiger Inhaltsstoffe erheblich verbessern sowie
- einen nachhaltigen Anbau von Nutzpflanzen unter reduzierter oder limitierter Verfügbarkeit von Ressourcen wie Wasser oder Nährstoffen ermöglichen und zum Erhalt der biologischen Vielfalt beitragen.
In interdisziplinären FuE-Vorhaben sind leistungsfähige, pflanzenbasierte Innovations- bzw. Wissenstransferketten aufzubauen, welche sich an den Bedürfnissen der möglichen Abnehmer in der Ernährungs-, Futtermittel- und Energiewirtschaft und der verarbeitenden Industrie sowie des Endverbrauchers ausrichten und diese möglichst einbinden.
In "GABI-innovativ" sollen vornehmlich Nutzpflanzenarten bearbeitet werden, die eine herausragende nationale oder internationale Bedeutung - insbesondere für Anbau und Markt besitzen. Arbeiten in Modellpflanzen werden nur in Ausnahmefällen gefördert,...
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung seinen Projektträger Jülich (PtJ), Geschäftsbereich Biologie beauftragt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem PtJ bis zum 31.08.2010 Projektskizzen in schriftlicher Form und elektronischer Form auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Quelle: BMBF
Die vollständige Bekanntmachung mit weiteren Zuwendungsvoraussetzungen können Sie hier abrufen.

