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HILFREICHES.
Finanzielle Hilfe, Fördermittel

 

Richtlinien zur Förderung der Molekularen Diagnostik

Auszug aus der Richtlinie des BMBF vom 22.06.2010

Richtlinien zur Förderung der Molekularen Diagnostik

Gefördert werden Vorhaben mit hohem Innovationspotenzial für Entwicklungen in der molekularen Diagnostik. Inhalt der Projekte soll die Validierung von aus der Grundlagenforschung abzuleitenden Kandidaten für innovative Biomarker einschließlich der Entwicklung spezifischer Assays zur Anwendung in der klinischen Praxis sein. Dazu sollen klinische und theoretische Arbeitsgruppen aus universitären, außeruniversitären und/oder industriellen Forschungseinrichtungen in einem inter- bzw. multidisziplinären Verbund von in der Regel 3-5 Partnern zusammenarbeiten. Der Verbund kann lokal oder überregional angelegt sein. Die Zusammenarbeit im Verbund kann sich an thematischen Gemeinsamkeiten wie z. B. an Indikationen, an Mechanismen der Ätiopathogenese, an Therapieprinzipien oder aber an Therapiefolgen orientieren. Zur Verbesserung eines effizienten Transfers der präklinischen Ergebnisse in die Anwendung ist die Beteiligung von Unternehmen der Wirtschaft erwünscht.

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität in Deutschland wie z. B. Kleine und Mittlere Unternehmen.

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel bis zu 3 Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger im DLR für das BMBF - Gesundheitsforschung - beauftragt.

Die Eingaben für die Vorhabenübersicht und die Vorhabenbeschreibung können bis spätestens 07. Oktober 2010 beim Projektträger elektronisch eingereicht werden.

Quelle: BMBF

Die vollständige Richtlinie mit weiteren Zuwendungsvoraussetzungen können Sie hier abrufen.


 

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